Wer ist verantwortlich für das Handeln der Spieler?
Immer wieder kann man in den Nachrichten Geschichten lesen, in denen ein recht wohlhabender Mensch sein ganzes Vermögen verspielt, an den Spielautomaten, beim Pokern, beim Blackjack oder auch am Roulette Tisch. Dabei spielt es auch kaum eine Rolle, ob dies in einem virtuellen Casino geschieht oder aber in einer landbasierten Spielhalle.
Vielleicht ist die Gefahr im Internet sogar noch ein bisschen größer, denn die Spieler werden beispielsweise mit einem europa casino bonus code gelockt und können dann nicht mehr mit dem Spielen aufhören.
Ein Betreiber eines Casinos oder einer Spielhalle hat natürlich auch Verantwortung den Spielern gegenüber. Beispielsweise sollten die Angestellten erkennen können, ob es sich bei einem Spieler um jemanden handeln könnte, der in Gefahr ist, in pathologisches Spielverhalten abzurutschen. Doch kann man einem Betreiber alle Schuld zuweisen?
Mal angenommen, man will nach dem Besuch einer Kneipe noch Auto fahren. Natürlich ist der Wirt angehalten, dem alkoholisierten Gast ein Taxi zu rufen und ihn nicht fahren zu lassen. Aber bis zu welchem Punkt hat der Betreiber einer Gastwirtschaft Fürsorgepflichten?
In einem Casino im Freistaat Bayern
In letzter Zeit begab sich eine recht traurige Geschichte im Freistaat Bayern in der Spielbank von Bad Kissingen, wo ein Multimillionär namens Oskar R. ein gern gesehener Gast war. Seine ganz große Passion war das Roulette-Spiel, an dem er sein gesamtes Vermögen verspielte.
Der ehemalige Millionär hat nun den Freistaat Bayern und die Spielbank auf Schadenersatz verklagt, was für großes Aufsehen sorgte. Die Angestellten und Betreiber des Casinos hätten sehen müssen, dass es sich bei dem Spieler um jemanden handelte, der pathologisches Spielverhalten aufwies.
Die Geschichte einer Zockerkarriere
Da die Geschichte recht interessant ist, lohnt es sich, sie von Anfang an zu erzählen. Der Roulette-Liebhaber Oskar R. ist nun 82 Jahre alt. Einst war er ein sehr erfolgreicher Unternehmer, der sowohl in der Immobilien- als auch in der Handwerksbranche ein Vermögen verdiente.
Doch eines Tages, es begab sich vor etwa 20 Jahren, entdeckte der Millionär seine Liebe zum Roulette, eine Passion, die den Mann nicht mehr loslassen sollte und er ließ in den letzten 20 Jahren sein gesamtes Vermögen von über sieben Millionen Euro beim Roulette Spielen im Casino. Seine Leidenschaft für das Spiel war so groß, dass er sogar nach Bad Kissingen zog, um schnell Zugang zum Casino zu haben, denn schließlich wollte er seiner Passion täglich frönen.
So besuchte der Millionär jeden Tag die eleganten Räumlichkeiten des Etablissements und war stets ein Gast, den man gern sah. Das ist auch kein Wunder, denn schließlich verlor er beim Spielen jeden Monat zwischen 30.000 und 50.000 Euro.
Der Abstieg des Zockers
Oskar R. war jeden Tag der erste, der das Casino betrat und der letzte, der es verließ. Am Ende dieser doch recht tragischen Karriere des Zockers musste er sein Haus verkaufen und er verspielte auch dieses Geld.
Nachdem er dann die letzten 50 Euro verzockt hatte, musste man ihn der Räumlichkeiten und er erhielt Hausverbot. Der einstige Millionär lebt nun von der Sozialhilfe und nahm sich in seiner Verzweiflung eine Anwältin. Diese soll nun eine Klage gegen den Freistaat Bayern anstreben.
Die Klage gegen die Casinobetreiber
Die Klage begründet die Anwältin damit, dass die Angestellten und die Manager des Casinos hätten erkennen müssen, dass der Spieler pathologisches Spielverhalten an den Tag legte. Aber niemand hat eingegriffen, was eine Verletzung der Fürsorgepflicht bedeutet. In der Klageschrift sind nun eine Million Euro Schadenersatz gefordert.
Im Laufe der Verhandlungen werden einige Zeugen gehört, denn es steht nun Aussage gegen Aussage. So wird zum Beispiel auch der Regierungsdirektor der Staatlichen Lotterieverwaltung angehört, der bereits ausgesagt hat, dass er den Millionär mal auf sein Spielverhalten hin angesprochen habe. Dieser aber habe erwidert, dass seine Mittel durchaus ausrechend seien, um ihm seine Passion finanzieren zu können. Nun liegt die Entscheidung beim Richter.